Die Heidelercheein vom Aussterben bedrohter Holledauer
Handlungsempfehlungen und Förderleitfaden für Hopfenbauern, Landwirte und Grundeigentümer

Anpacht und Ankauf

dauerhafte Sicherung

Zur dauerhaften Sicherung oder zur Verwirklichung komplexer Maßnahmen zugunsten der Heidelerche werden vom Landkreis, den Kommunen oder den Verbänden auch Flächen angekauft und angepachtet.

Sollten Sie an einem Verkauf oder einer Verpachtung interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landratsamt auf. Bitte geben Sie dabei „Fläche für die Heidelerche“ im Betreff an.

Ankauf

Der Ankauf erfolgt auf Grundlage der ortsüblichen Preise. Diese werden von einem Gutachterausschuss am Landratsamt geschätzt. Basis für die Schätzung sind die Verkehrspreise der vergangenen Jahre, die Lage, Bodengüte etc. Gegebenenfalls werden auch Flächen angekauft, die nicht unmittelbar als Brut- oder Nahrungsbiotop für die Heidelerche in Frage kommen. In diesem Falle werden sie als Tausch- oder Ökokontoflächen bevorratet.

Anpacht

Die Anpacht von Grundstücken erfolgt für mindestens 10 Jahre. Der Pachtzins wird vom Gutachterausschuss am Landratsamt ermittelt. Der Pachtzins wird in der Regel einmalig für die gesamte Pachtdauer ausbezahlt.

 

Foto: FNL