Die Heidelercheein vom Aussterben bedrohter Holledauer
Handlungsempfehlungen und Förderleitfaden für Hopfenbauern, Landwirte und Grundeigentümer

Waldränder

Sitz- und Singwarte

Waldränder werden von der Heidelerche nur genutzt, wenn sie locker und licht aufgebaut sind. Zudem sollten Bäume mit ausladenden Ästen als Sitz- und Singwarte vorhanden sein. Eine „grüne Wand“ aus Fichten ist für die Heidelerche ungeeignet.

Durch die Entnahme von Fichten und durch die Auflichtung geschlossener Strauchbestände kann ein lichter und buchtiger, strukturreicher Waldrand geschaffen werden. Besonders günstige Waldränder entstehen, wenn ältere Kiefern und auch Laubbäume als Überhälter belassen werden.

Vertragsnaturschutzprogramm im Wald

Durch die Schaffung lichter Waldstrukturen können sonnige Wälder auf sandigen Böden für die Heidelerche optimiert werden (Maßnahme Nr. 2.3.2 – VNP Wald).

Es gelten folgende Verpflichtungen:

  • Vereinbarung mit 5-jähriger Laufzeit
  • vollständiger Nutzungsverzicht
  • Entnahme von Gehölzen gemäß naturschutzfachlichem Konzept

Die Förderhöhe beträgt 580 €/ha und Jahr. Die Antragstellung erfolgt beim AELF, wobei zunächst die untere Naturschutzbehörde zu kontaktieren ist.

Alternativ können kleinere, gezielte Waldrandauflichtungen als spezielle Artenhilfsmaßnahmen auch über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie gefördert werden. In diesem Falle ist eine enge Abstimmung mit dem Landratsamt, dem Projektmanagement und dem Forstamt erforderlich.

 

Foto: FNL