Die Heidelercheein vom Aussterben bedrohter Holledauer
Handlungsempfehlungen und Förderleitfaden für Hopfenbauern, Landwirte und Grundeigentümer

Dringend Hilfe benötigt

Artenhilfsmaßnahmen und Förderprogramme

Um der Heidelerche auch künftig eine Heimat in der Holledau zu sichern, müssen die Lebensräume dringend erhalten, optimiert und wieder hergestellt werden.

Hierzu stellen die EU, der Freistaat Bayern und der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm umfangreiche finanzielle Mittel im Rahmen der Agrarumweltprogramme zur Verfügung. Der wichtigste Ansprechpartner für Landwirte, Hopfenbauern und Grundeigentümer ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt sowie das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Für eine ganz individuelle Beratung steht Ihnen das Projektmanagement des BayernNetzNatur-Projektes „Heidelerche im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen“ zur Verfügung. Es kann Ihnen direkt vor Ort alle Fragen zu Heidelerche, Förderprogrammen, Flächenankäufen etc. beantworten.

Sie wollen der Heidelerche helfen? Schon die Bereitstellung kleinster Flächen kann eine große Hilfe sein!

Bitte nehmen Sie für Fragen zum passenden Förderprogramm (Agrarumweltmaßnahmen) und zur korrekten Codierung ihrer Feldstücke im Mehrfachantrag die Beratungsmöglichkeiten am AELF Pfaffenhofen sowie der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Anspruch. Die zuständigen Fachkräfte helfen Ihnen dabei gerne weiter!

Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktadressen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind für Eigentümer und Flächennutzer freiwillig und werden mit diesen abgestimmt. In der Regel werden für die Maßnahmen Agrarumweltförderungen angeboten. Dabei sind zunächst drei wichtige Programmtypen zu unterscheiden:

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Hierbei handelt es sich um 5-jährige Vereinbarungen für die Bewirtschaftung verschiedener Biotoptypen (z.B. Acker, Grünland). Das VNP ist modular in Form eines „Baukastensystems“ aufgebaut und setzt sich je nach Biotoptyp i.d.R. zusammen aus Grundleistungen und den damit kombinierbaren Zusatzleistungen. Die Förderhöhe ergibt sich aus der Maßnahmenkombination und wird in €/ha angegeben. Voraussetzung für die Antragstellung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist ein naturschutzfachliches Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Quelle: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2022-2026 (www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser)

Fördermaßnahmen nach der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie

Bei diesem Programm wird kein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich um Maßnahmen, die vom Zuwendungsempfänger (in Frage kommen z. B. kommunale Körperschaften oder Naturschutzverbände) jedes Jahr neu beantragt werden. In der Regel setzen sich die untere Naturschutzbehörde oder das zuständige Projektmanagement mit dem Nutzer oder Eigentümer der jeweiligen Fläche hierzu frühzeitig in Verbindung. Flächeneigentümer und Bewirtschafter, die an Schutzmaßnahmen für die Heidelerche interessiert sind, können sich jedoch jederzeit auch selbst an die Fachbehörde wenden.

Grundlage für den Förderantrag bilden ein Pflegekonzept und ein Kostenangebot. Mit der Maßnahmenumsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Auch für das KULAP werden 5-jährige Vereinbarungen abgeschlossen. Verschiedene KULAP-Maßnahmen können die Lebensraumsituation der Heidelerche verbessern. Welche Maßnahmen in Frage kommen und ob eine Antragstellung möglich ist, erfahren Sie beim zuständigen AELF.

 

Foto: FNL