Im Frühjahr, wenn der Boden im Hopfengarten nur schütter bewachsen ist (höchstens 40%) sucht die Heidelerche hier Nahrung. Auf ihrem Speisezettel stehen hauptsächlich Würmer und Insekten. Wichtig ist ein offener Bodenanteil. Gut getarnt, ist die Heidelerche auf dem offenen Boden nahezu unsichtbar, so dass sie meist unbemerkt bleibt. Bisweilen führt sie im Frühsommer eine Zweitbrut durch, für die sie im zu dieser Zeit ruhigeren Hopfengarten gelegentlich Eier auf den Bifängen ablegt.
Aufgrund dieser Lebensraumbedeutung für die Heidelerche sollten in ihrem Verbreitungsgebiet im Hopfengarten grundsätzlich möglichst wenig Spritzmittel angewendet werden. Darüber hinaus sollte der Hopfenbauer bei seiner Bewirtschaftung im Frühjahr sowohl im Hopfengarten als auch im Vorgewende auf mögliche Bodennester achten.
Hier vom Boden auffliegende Vögel können ein wichtiger Hinweise auf Neststandorte sein. Um eine mögliche Zweitbrut zu schonen, sollte im Frühsommer beim Entlauben auf mechanische Geräte verzichtet werden.
Leider gibt es für die Sonderkultur „Hopfen“ keine speziellen Förderungen. Deshalb hat der Landesbund für Vogelschutz eine „Nestprämie“ für die Heidelerche ausgesetzt. Wer also ein Heidelerchennest im Hopfen entdeckt und dieses dem LBV meldet, erhält eine Prämie von 50 €.
Besonders wertvoll sind aufgelassene Hopfengärten. Diese werden bei entsprechender Lebensraumeignung vom Landkreis oder den Verbänden angepachtet.
Foto: FNL