Die Heidelercheein vom Aussterben bedrohter Holledauer
Handlungsempfehlungen und Förderleitfaden für Hopfenbauern, Landwirte und Grundeigentümer

Grünland

blütenreiche Kinderstube

Beim Grünland ist zwischen Magerwiesen und Wirtschaftsgrünland zu unterscheiden:

MAGERWIESEN können am lückigen, dünnen oder sehr niedrigen Bewuchs erkannt werden. In Kontakt mit Hopfen und/oder Waldrand oder anderen Gehölzstrukturen kommen Magerwiesen als Brutflächen in Frage. Voraussetzung ist eine jährliche Mahd mit Abfuhr des Mähgutes. Aufgrund der späten Blüte der Kräuter, aber auch bei einer möglichen Heidelerchen-Brut sollte die Mahd erst Ende Juli, in manchen Fällen sogar erst im August erfolgen. Eine zusätzliche Optimierung kann durch Streifenmahd erreicht werden. Hierbei werden der Heidelerche durch versetzte Mähzeitpunkte auf einer Wiese verschiedene Aufwuchshöhen angeboten.

Die blütenreichen Magerwiesen besitzen eine große Bedeutung für die Artenvielfalt. Hier fühlen sich beispielsweise auch Schmetterlinge und Heuschrecken wohl. Ohne Sie wäre das Landschaftsbild der Holledau deutlich ärmer.

Trockene, aber sehr wüchsige und dichte Wiesen des WIRTSCHAFTSGRÜNLANDES sollten zunächst für die Heidelerche optimiert werden. Hierzu ist eine mehrjährige Ausmagerung erforderlich. Der Zeitpunkt des 1. Schnitts und die Häufigkeit weiterer Ausmagerungsschnitte orientieren sich an der Wüchsigkeit der Fläche. Je häufiger eine Wiese geschnitten und das Mähgut abgefahren wird, desto mehr Nährstoffe werden auch dem Boden entzogen. Auf eine Düngung muss natürlich verzichtet werden.

Der Vertragsnehmer kann auch den Maschinenring mit der Mahd beauftragen.

Wiesenmahd über das Vertragsnaturschutzprogramm

Die 5-jährigen Vereinbarungen nach dem VNP setzen sich beim Biotoptyp Wiese aus der Kombination mehrerer Leistungen und Verpflichtungen zusammen. Im Folgenden ein Beispiel für die VNP-Förderung einer Heidelerchen-Magerwiese:

  • Extensive Mähnutzung mit Schnittzeitpunkt ab dem 1. Juli
  • Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutz
  • Bewirtschaftungsruhe vom 15.3. bis zum Schnittzeitpunkt
  • Verpflichtender Altgrasstreifen auf 5-20% der Fläche

Bei einer fetteren Wiese sollte ein früherer Mähzeitpunkt sowie ein verpflichtender Zusatzschnitt vereinbart werden.

Die Mahd einer Wiese im Vertragsnaturschutzprogramm wird beispielsweise bei einem Schnittzeitpunkt ab dem 1. Juli und dem Verzicht auf jegliche Düngung mit 500 €/ha und Jahr vergütet. Je nach Fläche und zusätzlicher Vereinbarung sind weitere Zuschläge (z.B. für verpflichtende Altgrasstreifen, Zusatzschnitt oder kleine Bewirtschaftungseinheiten) möglich.

Spezielle Artenhilfsmaßnahmen in den Schwerpunktgebieten der Heidelerchen-Reviere

Die Streifenmahd zur Schaffung unterschiedlich hoher Vegetationsbestände wird im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie jährlich beantragt. Auch mehrfache Aushagerungsschnitte mit einem Erstschnitt vor dem 1. Juni können gefördert werden. Hier sind individuelle Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde erforderlich. Eine Kombination mit dem VNP ist nicht möglich.

Sowohl beim VNP als auch bei der Streifenmahd erhält der Landwirt mit entsprechenden Zahlungsansprüchen zusätzlich die Betriebsprämie!

 

Foto: FNL